Krankenversicherung

 

Es gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit. Und eben diese Gesundheit gilt es zu erhalten - ob mit einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.

Ob man die richtige Versicherung hat, zeigt sich oft erst im Falle eines Unfalles oder einer plötzlich eintretenden Krankheit: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht, weil der Leistungskatalog die nötige Therapie nicht beinhaltet. Dann schlägt die Stunde der richtigen Zusatzversicherung, über die wir Sie gerne in einer individuellen Beratung informieren. Zwar sind computergestützte Vergleichsprogramme hilfreich, sie ersetzen aber keine Beratung zu Problemen, Sorgen und Nöten.

Je nach persönlicher, beruflicher und finanzieller Situation haben Sie als Kunde die Wahl zwischen den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Wir kennen uns im Gewirr der Krankenversicherungen aus und beraten Sie gerne. So ist die richtige Krankenversicherung entscheidend für Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie, sie kann die Familienkasse zudem noch um ein paar hundert Euro im Jahr entlasten.

Nur wer ein Gehalt jenseits der Versicherungspflichtgrenze bezieht, Beamter oder selbständig ist, der kann in die private Krankenversicherung, kurz PKV, wechseln. Sie finanziert sich nach dem „Kapitaldeckungsverfahren". Dies bedeutet, die Beiträge richten sich nach der versicherten Leistung und nach dem individuellen Alter. Um einen altersbedingten Prämienanstieg zu reduzieren, werden Altersrückstellungen gebildet, so dass man in jungen Jahren für die höheren Leistungen im Alter vorsorgt.

Für die PKV spricht die bessere medizinische Versorgung.

Das gestiegene Gesundheitsbewusstsein und der medizinische Fortschritt haben dazu beigetragen, dass Menschen in Deutschland immer länger leben. Doch eine gute Krankenversorgung gibt es nicht zum Nulltarif. Die Pro-Kopf-Ausgaben für Gesundheit steigen stetig und Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Demenz stellen das System vor ganz neue Herausforderungen: Therapien, gerade bei der wachsenden Zahl älterer Menschen, kosten immense Summen, die die Gemeinschaft oder besondere Risikogruppen tragen müssen. Gut beraten ist, wer dann auf eine entsprechende Zusatzversorgung zurückgreifen kann.

Wir klären Sie gerne auch zur Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf. Denn auch ohne die Möglichkeit, in eine private Kasse wechseln zu können, werden Sie im Krankheitsfall ohne große Mehrkosten wie ein Privatpatient behandelt. Ob stationäre Zusatzversicherung, Ergänzungstarife, Zahnzusatzversicherungen, Krankenhaustagegeldversicherung oder Krankentagegeldversicherung, Sie entscheiden, welche Leistungen für Sie wichtig sind und gegen welche Risiken Sie abgesichert sein wollen.

Wer heute als gesetzlich Versicherter einmal krank wird und ins Krankenhaus muss, der erhält zwar eine ärztliche Grundversorgung, aber mehr auch nicht. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt nur noch die Grundbedürfnisse im Krankheitsfall ab. Da wird jeder Blinddarm nach einer Fallpauschale abgerechnet. Auf die Besonderheiten eines jeden Patienten kann da keine Rücksicht genommen werden. Alternativtherapien, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder bestimmte Medikamente sind häufig Zusatzleistungen, die der Kranke extra bezahlen muss.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für patentgeschützte Arzneimittel Festbeträge - soweit sie nicht einen therapeutischen Zusatznutzen beinhalten.

Festbeträge sind in der gesetzlichen Krankenversicherung maximale Erstattungsbeträge für Arzneimittel. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Medikament jeweils bis zu dem von den Spitzenverbänden der Krankenkassen dafür festgelegten Betrag. Verschreibt die Ärztin oder der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis über dieser Höchstgrenze liegt, zahlt der Versicherte die Differenz. Die Ärzte sind aber verpflichtet, den Versicherten vorab auf diese Differenzzahlung hinzuweisen.

Auch für Hilfsmittel wie orthopädische Einlagen, Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, Sehhilfen, Inkontinenzhilfen und Stoma-Artikel gelten bundesweit einheitliche Festbeträge. Sie wurden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen beschlossen. Damit erhalten die Versicherten in ganz Deutschland den gleichen Betrag von ihrer Krankenkasse für Hilfsmittel erstattet. Allerdings deckt dieser Betrag in den seltensten Fällen die vollen Kosten ab. Auch hier sollten Sie über eine Zusatzversorgung nachdenken.

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt beim Zahnarzt schon lange die so genannte „Regelversorgung". Sie entspricht einer Standardtherapie, bei der für jeden Befund und dessen Behandlung ein fester Zuschuss von der Kasse gezahlt wird. Der Zuschuss in Form eines Euro-Festbetrages ist bundeseinheitlich geregelt und verbindlich für alle Kassen. Das heißt, die Zuzahlung orientiert sich am Problem: dem Zahn, der ersetzt werden muss - also am Befund, nicht an der Behandlungsmethode. Der Unterschied besteht darin, dass sich der Versicherte für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden kann, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren. Die restlichen Kosten muss der Versicherte selbst tragen. Sie werden in der Regel rund 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Trotz der Bonusregelungen bei regelmäßigem Zahnarztbesuch reicht der Festzuschuss kaum, um sich beispielsweise im Alter einen ästhetisch anspruchsvollen Zahnersatz leisten zu können. Gold- oder Keramik-Inlays werden dann zum Luxusgut.

Durch eine Zusatzversicherung können Sie die Kosten für eine aufwändige Zahnbehandlung unter Umständen deutlich reduzieren. Fragen Sie uns nach den Rundum-Sorglospaketen rund um die Zähne!

In solchen Fällen helfen private Zusatzversicherungen. Ob es um das Einzelzimmer im Krankenhaus, Inlays beim Zahnarzt, Brillen, Krankentagegeld, Auslandsreisekranken- und Pflegeversicherungen geht - eine private Zusatzversicherung kann jedes Risiko individuell absichern.

Der Beitrag der jeweiligen Zusatzversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewählten Tarifen. Der Versicherer kalkuliert nach einem individuellen Kostenrisiko.

Mit einer privaten Zusatzversicherung steht dem Versicherten dann je nach gewähltem Versicherungspaket das gesamte Spektrum des privaten Rundumschutzes offen. Die Versicherung übernimmt einen Großteil der Kosten, die nach Vorleistung der Kassen übrig bleiben. Auch Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht übernimmt, können privat zusätzlich abgesichert werden.

Krankenzusatzversicherungen

Wenn die Kassenleistung nicht ausreicht

Was für die Rente gilt, macht auch vor der Krankenkasse nicht Halt: Für den vom Lohn abgezogenen Beitrag gibt es nur noch ein gesetzlich festgelegtes Leistungsspektrum, das von Jahr zu Jahr weiter eingeschränkt wird. Ein Ausweg aus dem Verzicht an Leistungen sind Ergänzungs- oder Zusatzversicherungen. Sie fangen die Leistungskürzungen der gesetzlichen Versicherung auf und bieten bei überschaubaren Beiträgen eine höherwertige Behandlung im Krankheitsfall oder die Übernahme der Kosten jenseits der gesetzlichen Pflichtleistung.

Zu den beliebtesten und sinnvollsten Zusatzversicherungen gehören die Zahn- und die Auslandszusatzversicherung. Damit ist neben dem Zahnersatz, der häufig tiefe Löcher in die Haushaltskasse reißen kann, auch ein Krankenrücktransport bei Unfällen oder Krankheiten im Ausland mitversichert.

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Pflegeversicherung

 

Seit 1995 zahlt jeder sozialversicherungspflichtige Bürger in die gesetzliche Pflegeversicherung ein und wähnt sich seither in Sicherheit, später einmal rundum versorgt zu werden. Dabei bleibt gerade bei einer späteren Heimunterbringung oft eine finanzielle Deckungslücke offen, die je nach Pflegegrad einen bis zu vierstelligen Betrag pro Monat ausmachen kann.

Selbst wer im Alter auf Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen will, zahlt nicht wesentlich weniger.

Aus diesem Grund ist eine private zusätzliche Pflegeversicherung absolut empfehlenswert. Vor allem dann, wenn Sie Kinder haben: Denn sofern Sie sich nicht von Ihrem Nachwuchs pflegen lassen wollen, müssten die Kinder später für die Kosten Ihrer Pflegebedürftigkeit aufkommen - falls es finanziell zumutbar ist und Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.

 

Deutsche Förderpflege

Jetzt an später denken: Private Pflegezusatzversicherung - staatlich gefördert

 

Mit dem sogenannten "Pflege-Bahr" wird die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt. Für die freiwillige Zusatzversicherung gewährt der Staat sogar eine finanzielle Förderung.

Wer im Alter zum Pflegefall wird, kann den finanziellen Betreuungsaufwand in den seltensten Fällen komplett alleine schultern. Schon heute übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aus diesem Grund lohnt sich eine zusätzliche private Pflegezusatzversorgung wie der "Pflege-Bahr" (benannt nach dem Bundesgesundheitsminister). Dabei handelt es sich um eine kapitalgedeckte und staatlich geförderte Pflegezusatzversorgung, die sowohl gesetzlich wie auch privat Krankenversicherte abschließen können. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich ausschließlich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und ist abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang.

Um die staatliche Förderung in Form einer Zulage von 60 Euro pro Jahr (5 Euro pro Monat) zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden

  • Der Versicherte zahlt mindestens 120 Euro jährlich in die Pflgezusatzversicherung
  • Im Vertrag ist eine Mindestabsicherung in Höhe von 600 Euro monatlich für den Pflegegrad 5 vorgesehen
  • Der Vertrag umfasst Leistungen für alle Pflegegrade von 1 bis 5

Sind alle Kriterien erfüllt, kümmern wir uns bei Vertragsabschluss um die Beantragung der Zulage. Sie wird dann jährlich nach Ablauf des Versicherungsjahres in den Vertrag gezahlt.

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen darf bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung kein Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden. Bis auf eine Einschränkung: Der Antragsteller muss volljährig und nicht bereits pflegebedürftig sein. Darüber hinaus sind Risikozuschläge unzulässig.

Laut Gesetz müssen zwischen Vertragsbeginn und der Gewährung erstmaliger Leistungen fünf Jahre liegen. Es sei denn, die Vertragsparteien haben sich auf eine kürzere Wartezeit geeinigt. Auch für Kinder können Eltern eine Pflegezusatzversicherung abschließen, jedoch wird die staatliche Zulage erst ab dem 18. Lebensjahr gewährt.

Versicherungsmakler

Als Versicherungsmakler kümmern wir uns um Ihren individuellen privaten und betrieblichen Versicherungsschutz. Service steht bei uns an erster Stelle! Wir freuen uns auf Sie.

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